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Aktuelle Neuigkeiten zur CTAC-Chromtrioxid-Autorisierung und zum K.Walter-Autorisierungsantrag ChromeXtend

Anwender können Chromtrioxid zunächst weiter nutzen

Am 20. April 2023 gab der Europäische Gerichtshof (EuGH) einer Klage des Europäischen Parlamentes gegen die Europäische Kommission statt mit dem Ergebnis, dass die bereits erteilte CTAC-Autorisierung für Chromtrioxid mit sofortiger Wirkung für nichtig erklärt wurde. Dadurch besitzt die aktuelle Lieferkette von Chromtrioxid in Europa derzeit keine Autorisierung.

Der Europäische Gerichtshof hat diesbezüglich weiter entschieden, dass die aktuelle Lieferkette und die Nutzung von Chromtrioxid so lange aufrechterhalten werden darf, bis eine neue Entscheidung der Europäischen Kommission getroffen wird. Diese Entscheidung muss laut EuGH innerhalb von einem Jahr, also bis spätestens 20. April 2024, getroffen werden.

Was bedeutet diese Entscheidung für Sie als Nutzer von Chromtrioxid?

  • Sie können Chromtrioxid vorerst weiterhin unter den bekannten Sicherheitsauflagen nutzen.
  • Diese Erlaubnis gilt jedoch längstens bis April 2024 bzw. bis zu einer bis dahin zu treffenden Entscheidung der EU-Kommission.
  • Es gilt nun abzuwarten, wie über die CTAC-Autorisierung neu entschieden wird und wie diese dann regulatorisch oder inhaltlich ausgeführt wird.

Inwieweit ist der ChromeXtend-Autorisierungsantrag von K.Walter betroffen?

Die aktuellen EuGH-Entscheidungen zum allgemeinen CTAC-Antrag betreffen unseren speziellen Antrag nicht unmittelbar. Zwischenzeitlich war die diesbezügliche Entscheidung der EU-Kommission wegen der Vielzahl der zu prüfenden Anträge auf Ende April verschoben worden. Nunmehr erwarten wir eine Aufnahme in die Agenda der betreffenden EU-Ausschüsse und eine Abstimmung darüber Ende Juni 2023.

Um die Dringlichkeit der Abstimmung über unseren Antrag nochmals zum Ausdruck zu bringen, haben wir erneut ein Schreiben an die EU-Kommission gesandt. Es hebt nachdrücklich die Wichtigkeit und Tragweite der ausstehenden Abstimmung für die gesamte europäische Tiefdruck- und Prägeindustrie hervor. Unser ChromeXtend-Autorisierungsantrag wurde bereits im Frühjahr 2021 bei der ECHA eingereicht. Er deckt die Nutzung von Chromtrioxid für horizontale Chromanlagen im Tiefdruck- und Prägebereich ab und soll den Anwendern gemäß der ECHA-Empfehlung für eine Review-Periode bis ca. Ende 2032 Planungs- und Produktionssicherheit geben.

Es wurde seitens der ECHA als sehr positiv gewertet, dass der Antrag alle Kritikpunkte des CTAC- Antrages abarbeitet und einen klaren, zukunftsgerichteten Austauschplan beinhaltet. So hebt die ECHA hervor, dass die Chromtrioxid-Expositionen durch diverse Maßnahmen dank des erarbeiteten „Health and Safety“-Pakets deutlich reduziert werden können. Somit kann der bereits hohe Sicherheitsstandard in den existierenden Verchromungsanlagen nochmals deutlich erhöht werden.

Für weitere Fragen rund um das Thema Chromtrioxid wenden Sie sich bitte an Frau Sylvia Berger (s.berger@kwalter.de, +49 89 785 96 188).

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