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Chromtrioxid – vorerst ändert sich für die Anwender nichts

Update zur REACH-Autorisierung von CrO3 durch die EU

Die Autorisierung von CrO3 bleibt weiterhin ein wichtiges Thema für die Tiefdruckindustrie. Wie bereits in der letzten Ausgabe des helioscope-Newsletters berichtet, treiben führende europäische Unternehmen und Organisationen, darunter das Heliograph-Unternehmen K.Walter und die ERA (European Rotogravure Association), diesen Prozess im Rahmen des Konsortiums „Functional Chrome“ bei der EU voran. Fest steht: Nach dem ursprünglichen „Sunset Date“ 21. September 2017 darf CrO3 bis auf Weiteres verwendet werden.

 

Das Datum des CrO3-Verwendungsverbotes verschiebt sich „übergangsweise“ auf unbestimmte Zeit, weil die Frist zur Veröffentlichung einer endgültigen und offiziellen Entscheidung durch die Europäische Kommission (u. a. im Amtsblatt) zum 21. September 2017 ungenutzt verstrichen ist. Die weitere Verwendung von CrO3 für K.Walter-Kunden ist also nach wie vor sichergestellt.

 

Ungeachtet dessen ist das Autorisierungsverfahren weiterhin im Gange. Die erste Hürde, und zwar die Zulassungszustimmung durch die die europäische Chemikalienagentur ECHA mit ihren Experten des RAC (Risk Assessment Committee) und der SEAC (sozioökonomische Analyse), war bereits erfolgreich genommen worden. Jetzt geht es nur noch um die Details in der neuen Vorschrift.

 

Die Autorisierung nach dem noch ausstehenden CrO3-Verwendungsverbot sähe vor, dass nachgeschaltete Anwender, zu denen die K.Walter-Kunden gehören, ihre Nutzung von Chromtrioxid der ECHA melden müssen. Dies muss innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt geschehen, an dem die Unternehmen eine CrO3-Lieferung mit neuem Sicherheitsdatenblatt erhalten. Darin teilt K.Walter die Autorisierungsnummer mit, die der Anwender unter seinem Unternehmensnamen und den Kontaktdaten auf der REACH-Website dann angeben wird. Zusätzlich kann der Anwender das typische jährliche CrO3-Volumen und die Anzahl der Personen, die mit der Substanz umgehen werden, hinterlegen.

Wer vorab einen Blick auf die REACH-Seite werfen möchte: Die Registrierung des nachgeschalteten Anwenders wird unter der URL https://reach-it.echa.europa.eu/reach/ erfolgen. Danach erhält er Zugang zu dem Formular https://reach-forms.echa.europa.eu/du66/du66.php, wo er oben genannte Angaben machen kann.

 

Um diesbezüglich Handlungssicherheit herzustellen, werden K.Walter und die ERA für alle Anwender im Tiefdruck eine detaillierte Anleitung, die die Vorgänge und einzuhaltenden Vorschriften genauestens beschreibt, erstellen.

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